Panoramagenießen erlaubt – Feuerwerk verboten
Berge und Aussichtsterrassen – es gibt Orte, die in der Silvesternacht ihre höchste Besucherfrequenz des Jahres erreichen. Auch der Hohenstaufen mit seinem grandiosen Blick ins Land ist schon lange kein Geheimtipp mehr. Feuerwerk zu zünden oder Raketen abzufeuern ist nach dem Landeswaldgesetz allerdings verboten. Darauf weisen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, zuständig für die Betreuung der historischen Monumente des Landes, hin.
WALDGESETZ VERBIETET FEUERWERK
Das Feuerwerk in der Region vom höchsten Punkt genießen – dafür lohnt sich der Weg auf den Hohenstaufen. Selber Raketen und andere Feuerwerkskörper auf dem Bergplateau mit der Stauferburg abzufeuern ist allerdings verboten – das besagt § 41 des baden-württembergischen Waldgesetzes. Der Aufwand, der durch die verschossenen Feuerwerkskörper nach Silvester entsteht, ist beträchtlich: Bergplateau und Wald müssen von den Resten der nächtlichen Knallerei gereinigt werden, denn der Müll stößt bei Spaziergängern und Wanderern auf viel Unwillen. Man setze auf die Einsicht bei allen, die auf dem Hohenstaufen feiern wollen, so die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.